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BGH, 14.04.1964 - 2 StR 72/64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
Auszug aus BGH, 14.04.1964 - 2 StR 72/64
Wie der Bundesgerichtshof in BGHSt 1, 313 und später in zahlreichen weiteren Entscheidungen dargelegt hat, kann eine fortgesetzte Tat nur dann angenommen werden, wenn der Vorsatz des Täters schon bei der ersten Teilhandlung alle späteren in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung hinsichtlich des Angriffsobjekts, des Trägers des angegriffenen Rechtsgutes, des Ortes, der Zeit und der ungefähren Ausführungsart umfaßt.